Honorar


Abrechung über Kanken-Grundversicherung und Selbstzahler

Ich verfüge über eine Zulassung zur Abrechnung psychotherapeutischer Sitzungen über die Kranken-Grundversicherung.

Voraussetzung ist das Vorliegen einer entsprechenden Anordnung durch einen Hausarzt, eine Psychiaterin, einen Kinderarzt oder eine Ärztin für psychosomatische Medizin.

Zusatzversicherungen beteiligen sich seit dem Systemwechsel am 1.7.22 nur noch vereinzelt an den Kosten für psychologische Therapie,. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Zusatzversicherung.

Selbstverständlich können Sie auch Selbstzahler:innen Psychotherpie wahrnehmen und sind weiterhin herzlich willkommen.

Mein Ansatz beträgt in der Einzeltherapie CHF 2.58 pro Minuten.

Bei Paar- und Familiensitzungen verrechne ich ebenfalls CHF 2.58 pro Minuten.


Sollten Sie verhindert sein, müssen vereinbarte Konsultationen mindestens 24 h vorher abgesagt werden. Die Kosten der versäumten Sitzung werden Ihnen andernfalls verrechnet.


Opferhilfebeiträge

Opfer von Gewaltverbrechen oder Unfällen haben unter Umständen Anspruch auf finanzielle Unterstützung im Rahmen des Opferhilfegesetzes. Genauere Informationen darüber können bei den offiziellen Opferhilfestellen des jeweiligen Wohnkantons eingeholt werden.